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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Bezeichnung

Geben Sie hier eine kurze Bezeichnung an, z. B. die Art der Handwerkerleistung oder den Namen des Dienstleisters (z. B. „Heizungsreparatur durch Firma Müller“).

Für die folgenden Handwerkerleistungen können Sie die Steuerermäßigung beantragen, wenn die Arbeiten in Ihrem Haushalt durchgeführt wurden:

  • Schornsteinfeger
  • Reparatur, Austausch oder Wartung der Heizung
  • Aufzugswartung
  • Hausreinigung
  • Reparaturarbeiten (Waschmaschine, Herd, Computer, Fernseher, etc.)
  • Schönheitsreparaturen (Streichen, Lackieren, Tapezieren)
  • Renovierungsarbeiten (Bad, Dach, Heizung, etc.)
  • Fassadenanstrich
  • Reparatur, Austausch oder Wartung der Gas-, Elektro-, Wasserinstallationen
  • Schlüsseldienst / Austausch Schlösser
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück

Eine ausführliche Liste der begünstigten und nicht begünstigten Leistungen finden Sie im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.