Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen und Quittungen werden nicht anerkannt. Zahlungen per Dauerauftrag oder Online-Banking sind ebenfalls gültig.
Nachweise: Eine Rechnung oder der Kontoauszug muss nicht eingereicht werden, kann aber auf Nachfrage vom Finanzamt angefordert werden.