Feldhilfe:
Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen wird nur steuerlich gefördert, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Folgende Maßnahmen werden u. a. begünstigt:
- die Bestandsaufnahme und gegebenenfalls die Analyse des Ist-Zustandes,
- die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und
- die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem