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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wärmedämmung von Geschossdecken

Bei der Wärmedämmung von Geschossdeckenwerden der erstmalige Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fällt u.a. die Dämmung der

  • obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
  • Kellerdecken,
  • Decken zu unbeheizten Räumen
  • Geschossdecke nach unten gegen Außenluft
  • Bodenflächen gegen Erdreich