Feldhilfe:
Wärmedämmung von Geschossdecken
Bei der Wärmedämmung von Geschossdeckenwerden der erstmalige Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fällt u.a. die Dämmung der
- obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
- Kellerdecken,
- Decken zu unbeheizten Räumen
- Geschossdecke nach unten gegen Außenluft
- Bodenflächen gegen Erdreich