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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie 2023 Anteile an diesem Fonds gekauft?
Hinweis: Käufe müssen 2022 nicht erfasst werden

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2023 Anteile an Investmentfonds erworben haben.

Seit 2019 unterliegen alle Investmentfonds der Besteuerung durch die sogenannte Vorabpauschale. Diese ist eine Mindestbesteuerung, die jährlich nachträglich erfolgt. Die Vorabpauschale wird am 2. Januar 2024 steuerlich relevant, da sie zu diesem Zeitpunkt als zugeflossen gilt.

Haben Sie Anteile zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft, müssen diese getrennt erfasst werden.

Für das Jahr 2023 beträgt der Basiszins 2,55 %. 70 % davon, also 1,785 %, bilden die Grundlage für die Vorabpauschale. Auf diese Pauschale wird dann die Abgeltungsteuer (25 %) erhoben, zusätzlich gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Vorabpauschale gilt offiziell am 2. Januar 2024 als zugeflossen (BMF-Schreiben vom 4.1.2023).