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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Kaufpreis / Anschaffungskosten (für alle Anteilsscheine)

Geben Sie hier den Kaufpreis für alle Anteilsscheine am Kauftag an.

Fondsanteile vor dem 01.01.2018 erworben:

Anstelle der tatsächlichen Anschaffungskosten sind hier die sogenannten fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Januar 2018 anzugeben.

Die fiktiven Anschaffungskosten entsprechen dem Rücknahmepreis, den die Fondsgesellschaft zum 31.12.2017 festgestellt hat.

Fondsanteile nach dem 31.12.2017 erworben:

Geben Sie die tatsächlichen Anschaffungskosten an. Diese umfassen:

  • Den Kaufpreis der Fondsanteile.
  • Nebenkosten wie Maklergebühren, Provisionen oder andere Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb entstanden sind.

Für die Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne/Verluste ist die korrekte Angabe der Anschaffungskosten entscheidend. Tragen Sie diese daher sorgfältig ein, insbesondere wenn die Anteile unterschiedliche Anschaffungszeitpunkte haben.