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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie 2024 Anteile an diesem Fonds verkauft?
  Angaben zu den 2024 verkauften Investmentanteilen

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2024 Anteile an Investmentfonds verkauft haben.

Hinweis: Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung jeweils getrennt zu erfassen.

Fondsanteile vor dem 01.01.2018 erworben: Für Anteile, die vor dem 01.01.2018 angeschafft wurden, gilt: Der Gewinn/Verlust aus einer fiktiven Veräußerung wird von der Bank ermittelt. Maßgeblich ist der letzte im Jahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis. Die Bank hält den fiktiven Gewinn bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile vor, da dieser erst dann steuerlich wirksam wird.

Fondsanteile nach dem 31.12.2017 erworben: Für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2017 angeschafft wurden, gelten die Regelungen der Investmentsteuerreform 2018. Es gibt keine Sonderbehandlung wie die fiktive Veräußerung. Gewinne aus solchen Verkäufen unterliegen vollständig der Abgeltungssteuer.