Feldhilfe:
Ist <%0100301%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?
Ist <%0100801%> Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates?
Wohnte <%0100801%> 2024 in einem EU-/ EWR-Staat oder der Schweiz?
Wohnte <%0100301%> 2024 in einem EU-/ EWR-Staat oder der Schweiz?
Wenn sich der Wohnsitz im Jahr 2024 in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz befand und der Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates ist, können personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen geltend gemacht werden.
Es können dann folgende Vergünstigungen in Anspruch genommen werden:
- Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz hat. Voraussetzung ist der Nachweis der Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde.
- Versorgungsleistungen, Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs auf besonderen Verpflichtungsgründen, wenn der Empfänger der Leistung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz hat. Auch hier muss die Besteuerung der Zahlungen beim Empfänger durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden.
- Ehegattenbezogene Vergünstigungen, wie beispielsweise das Ehegatten-Splitting, können Sie als Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates ebenfalls geltend machen, wenn Ihr Ehepartner in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz ansässig ist. Voraussetzung ist, dass Sie nicht dauerhaft getrennt leben.
Voraussetzung bei Ehepartnern: Die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten müssen zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Jahre 2024 dürfen nicht mehr als 23.568 Euro betragen. Je nach Land muss der Betrag gekürzt werden um ein Viertel (Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen , Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) oder um zwei Viertel (Bulgarien, Rumänien).