Feldhilfe:
Haben Sie 2024 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?
Haben Sie 2024 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?
Haben Sie 2024 Nachzahlungen erhalten oder Erstattungen geleistet?
Falls Sie bereits laufend vereinnahmte Umlagen mit Ihren Mietern abgerechnet haben, beispielsweise durch eine Nebenkostenabrechnung, geben Sie bitte die von Ihren Mietern im Jahr 2024 geleistete Nachzahlung oder die von Ihnen an Ihre Mieter erstattete an. Diese Beträge ergeben sich in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023.