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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Gehören Kraftfahrzeuge zum Betriebsvermögen?

Wählen Sie "ja", wenn Sie ein oder mehrere Kraftfahrzeuge in Ihrem Betriebsvermögen führen und Angaben dazu machen möchten.

Hinweise zur Abschreibung:

  • Jahr der Anschaffung: Die Jahres-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig absetzbar. Für jeden Monat wird ein Zwölftel des Jahresbetrags berücksichtigt.
  • Jahr des Verkaufs: Auch beim Verkauf eines Fahrzeugs gilt die zeitanteilige Abschreibung.
  • Verbleibender Restwert: Der Restbetrag aus dem Anschaffungsjahr, der nicht im ersten Jahr abgesetzt wurde, wird nach Ablauf der regulären Abschreibungsdauer weiter abgeschrieben.