Feldhilfe:
lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung
Geben Sie hier Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung ein.
Diese Leistungen stammen in der Regel aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse (einschließlich Versorgungsausgleichskasse) oder einer Direktversicherung, soweit diese auf nicht gefördertem Kapital basieren. Sie werden mit dem Ertragsanteil besteuert.
Erfassen Sie unbedingt auch das Datum des Leistungsbeginns, da dies für die korrekte Besteuerung erforderlich ist.