Feldhilfe:
Steuerpflichtige Rente aus ...
Wählen Sie die Option, die auf Ihre Situation zutrifft:
Rente einer gesetzlichen Rentenversicherung aus Deutschland
Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine Rente von einer deutschen gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, z. B.:
- Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
- Erwerbsminderungsrenten
- Witwen- und Waisenrenten (Hinterbliebenenrenten)
Diese Renten unterliegen dem deutschen Steuerrecht. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn und der Höhe der Bezüge ab.
Beispiel: Herr Müller bezieht seit 2024 eine Altersrente der Deutschen Rentenversicherung und wählt diese Option.
Rente einer gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Ausland
Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Rente von einer ausländischen Rentenversicherung stammt, z. B.:
- Rente von einer gesetzlichen Rentenkasse eines anderen Landes (z. B. Österreich, Schweiz)
- Äquivalente Leistungen aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland
Diese Renten sind in Deutschland steuerpflichtig, sofern Sie hier steuerpflichtig sind. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können klären, welches Land die Rente besteuert. Das Ausland kann ggf. ein Besteuerungsrecht haben. In diesem Fall wird die Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Freistellung vermieden (§ 34c EStG).
Beispiel: Frau Schmidt bezieht eine Rente aus Österreich, lebt in Deutschland und gibt ihre ausländischen Renteneinnahmen an.