Feldhilfe:
+ Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)
+ Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)
Der Betrag (Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. Auslandstätigkeitserlass (ATE) laut Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung) setzt sich aus sämtlichen Lohnsteuerbescheinigungen zusammen, die Sie im Jahr 2024 erhalten haben.