Feldhilfe:
Sind in den Kapitalerträgen außerordentliche Erträge enthalten, die ermäßigt besteuert werden?
Zeile 35 Höhe der ermäßigt zu besteuernden Erträge
Sind in den Kapitalerträge der Zeilen 27 bis 33 außerordentliche Erträge enthalten, die ermäßigt besteuert werden?
Zeile 36 Höhe der ermäßigt zu besteuernden Erträge
Sind in den Kapitalerträgen lt. Zeile 8 außerordentliche Erträge enthalten, die ermäßigt besteuert werden?
Höhe der ermäßigt zu besteuernden Erträge
Sind in den Kapitalerträgen lt. Zeile 16 außerordentliche Erträge enthalten, die ermäßigt besteuert werden?
Höhe der ermäßigt zu besteuernden Erträge
Geben Sie hier außerordentliche Kapitalerträge an, für die Sie die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beantragen möchten.
Außerordentliche Kapitalerträge gehören zu den außerordentlichen Einkünften und können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sogenannten Fünftel-Regelung begünstigt besteuert werden. Diese Regelung gilt, wenn:
- die Kapitalerträge sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstrecken, und
- einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG).
Beispiele für außerordentliche Kapitalerträge:
- Abfindungen bei der Beendigung von Beteiligungsverträgen, z. B. bei der Auflösung eines stillen Gesellschaftsverhältnisses oder einer atypischen stillen Beteiligung.
- Vergütungen für die Übertragung von Rechten, etwa die Übertragung von Genussrechten oder Verkaufsrechten aus langfristigen Kapitalanlagen.
- Nachzahlungen von Erträgen aus Kapitalvermögen, z. B. Zinsen oder Gewinnbeteiligungen, die sich über mehrere Jahre angesammelt haben und in einer Summe ausgezahlt werden.
- Einmalige Gewinnbeteiligungen aus Beteiligungsverhältnissen, etwa bei der Auflösung einer Beteiligungsgesellschaft.
- Veräußerungsgewinne aus langfristigen Beteiligungen, wenn eine Beteiligung nach vielen Jahren verkauft wird und der Gewinn als außerordentlich gilt.
- Einmalige Vergütungen bei der Aufgabe von Anteilen, etwa bei der freiwilligen Aufgabe von Aktien mit Sonderrechten oder Vorzugsanteilen.
- Rückzahlungen aus Versicherungsprodukten mit Kapitalerträgen, wenn diese Rückflüsse aus Kapitallebensversicherungen über lange Zeiträume angesammelt wurden und einmalig ausgezahlt werden.