Feldhilfe:
Familienstand
Der Familienstand beeinflusst Ihre Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.
Wählen Sie Ihren Familienstand zum 31.12.2024 aus den folgenden Optionen:
- Ledig
Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 weder verheiratet, geschieden noch verwitwet waren.
- Verheiratet
Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verheiratet waren und nicht dauernd getrennt von Ihrem Ehepartner lebten.
- Gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft
Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und nicht getrennt von Ihrem Partner waren.
- Geschieden
Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2024 rechtskräftig aufgelöst wurde.
- Dauernd getrennt lebend
Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 bereits dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt lebten, aber weiterhin verheiratet waren.
- Verwitwet
Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verwitwet waren und vor dem Tod Ihres Ehepartners nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
- Verwitwet nach Trennung
Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2024 verwitwet waren, aber bereits vor dem Tod Ihres Ehepartners dauerhaft getrennt gelebt haben.