Feldhilfe:
Befand sich der Wohnsitz im Jahr 2024 ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands?
Befand sich der Wohnsitz im Jahr 2024 ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands?
Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie im Jahr 2024 ganz oder teilweise im Ausland lebten.
Kein Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland:
Wenn Sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, können Sie nur auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Dies gilt, wenn mindestens 90 % Ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder Ihre nicht in Deutschland besteuerten Einkünfte im Jahr 2024 nicht mehr als 11.784 Euro betragen.
Teilweiser Wohnsitzwechsel zwischen Deutschland und dem Ausland:
Wenn Sie 2024 teilweise in Deutschland und teilweise im Ausland gelebt haben, unterlagen Sie nur für die in Deutschland verbrachten Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht. Einkünfte, die Sie außerhalb dieses Zeitraums im Ausland erzielt haben und die nicht in Deutschland besteuert werden, werden für den sogenannten Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Das bedeutet, sie erhöhen Ihren Steuersatz für die steuerpflichtigen deutschen Einkünfte.