Feldhilfe:
Soll Naturalunterhalt für alle im Haushalt lebenden und unterstützten Personen geltend gemacht werden?
Wenn die unterstützte Person im Haushalt des Unterstützenden lebt, können Sie pro Monat 982 Euro ohne Nachweis geltend machen. Wählen Sie in diesem Fall "ja" aus.
Das Finanzamt geht davon aus, dass Ihnen Aufwendungen in dieser Höhe entstehen. Diese Aufwendungen werden als Naturalunterhalt (u. a. Verpflegung, Unterkunft, Kleidung) bezeichnet, die Ihnen aus sittlicher Verpflichtung entstehen.
Unterstützen Sie beispielsweise Ihr Kind, für das Sie kein Kindergeld mehr erhalten, aber das weiterhin bei Ihnen lebt, können Sie den gewährten Naturalunterhalt steuerlich geltend machen. Dies gilt ebenso für Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.