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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Werbungskosten

Hier tragen Sie alle Ausgaben ein, die im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehen.

Folgende Werbungskosten können Sie abziehen, wenn sie direkt mit den wiederkehrenden Zahlungen zusammenhängen:

  • Steuerberatungskosten, z. B. für die Erstellung der Steuererklärung (anteilig)
  • Rechts- oder Notarkosten, nur, wenn sie im Zusammenhang mit der Verwaltung, Durchsetzung oder Änderung der Vereinbarung stehen
  • Porto, Telefon, Büromaterial, z. B. für Schriftverkehr mit Vertragspartnern, Steuerberatung oder Finanzamt
  • Fahrtkosten zu Beratungsterminen, z. B. zur Steuerkanzlei oder zu Notarterminen (mit 0,30 Euro/km)
  • Fachliteratur, wenn sie gezielt für die Erfassung oder Verwaltung der Bezüge angeschafft wurde.

Wichtig: Werbungskosten dürfen nur angesetzt werden, wenn sie einen klaren Bezug zu den Einnahmen aus den wiederkehrenden Bezügen haben.