Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: verstorben am

Geben Sie hier ggf. das Todesdatum des anderen Elternteils an.

Ist der andere Elternteil im Jahr 2024 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat einen vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur ein halber Kinderfreibetrag zu.

Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2024 gestorben, erhalten Sie den vollen Kinderfreibetrag.