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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Ist der aktuelle Wohnsitz des anderen Elternteils amtlich bekannt?

Wählen Sie "ja", wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils amtlich bekannt ist.

Der Wohnsitz ist dann nicht amtlich bekannt, wenn trotz behördlicher Ermittlungen der Wohnsitz nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall haben Sie alleine Anspruch auf die vollen Kinderfreibeträge.

Beispiel: Es wurde versucht, den Wohnsitz des anderen Elternteils über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln, aber es konnte keine aktuelle Adresse gefunden werden. In diesem Fall markieren Sie "nein" und können die vollen Kinderfreibeträge beantragen.