Feldhilfe:
Die Zweitwohnung wurde aufgegeben am (nur wenn in 2024)
Falls Sie Ihre Zweitwohnung im Veranlagungsjahr 2024 aufgegeben haben, geben Sie hier das Datum der Wohnungsaufgabe an.
Sollten Sie die Wohnung erst nach dem 31.12.2024 aufgegeben haben, dann tragen Sie in dieses Feld den 31.12.2024 ein.
Wichtig: Sie können anlässlich der Beendigung der doppelten Haushaltsführung die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.