Feldhilfe:
Beruflicher Anteil (pauschal 20%)
Dieser Wert wird automatisch berechnet und in der Steuerberechnung berücksichtigt, sofern Sie keinen individuellen Betrag angeben, den Sie stattdessen geltend machen wollen.
Der pauschale Abzugsbetrag ist auf maximal 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr begrenzt.