Feldhilfe:
Sind Ihnen Bewerbungskosten entstanden?
Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Kosten für die Stellensuche entstanden sind.
Sie können alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Ausgaben für Passfoto
- Fotokopien
- Schnellhefter, Klarsichthüllen
- Porto
- amtliche Beglaubigungen
- Briefpapier, Briefumschlag
- Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Stellenanzeigen (online, print)
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.