Feldhilfe:
Hatten Sie Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfassen wollen.
Mit der Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bzw. - wie es korrekt heißt - erster Tätigkeitsstätte pauschaliert.
Die Pauschale kann von allen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen und gleichgültig, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto zur Arbeitsstelle gelangen.
Wichtig: Die Entfernungspauschale mindert das zu versteuernde Einkommen besonders stark. Bereits ab einer einfachen Wegstrecke zum Beschäftigungsort von 18 Kilometern wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten, wenn die Arbeitsstätte an 230 Tagen aufgesucht wird.