Feldhilfe:
Hatten Sie Versicherungen für berufliche Risiken?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Beiträge zu beruflich bedingten Versicherungen in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben möchten.
Welche Versicherungen sind vollständig absetzbar?
Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Berufsbedingte Unfallversicherung (z. B. für Handwerker oder Außendienstmitarbeiter).
- Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung (z. B. für Ärzte, Lehrer oder Architekten).
- Berufsbedingte Reisegepäckversicherung (z. B. bei häufigen Dienstreisen).
- Berufsrechtsschutzversicherung (z. B. für Streitfälle im Arbeitsverhältnis).
Was gilt für gemischte Versicherungen?
Deckt eine Versicherung sowohl berufliche als auch private Risiken ab (z. B. private Haftpflichtversicherung mit beruflichem Zusatz), ist nur der berufliche Anteil abziehbar. Dieser Anteil sollte vom Versicherer nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.