Feldhilfe:
erstattete Kirchensteuer
Haben Sie 2024 Kirchensteuererstattungen erhalten, tragen Sie diese hier ein.
Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2023, die in 2024 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2024 als Sonderausgabe abziehbar ist.