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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2023) ggf. abweichender Nachname

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ggf. abweichender Nachname

Geben Sie hier den Nachnamen des Kindes an, wenn dieser vom Nachnamen des Steuerpflichtigen abweicht.

Wenn Sie hier keinen Nachnamen eingeben, geht SteuerGo davon aus, dass der Nachname des Steuerpflichtigen auch für das Kind gilt.