Feldhilfe:
Sind Ihnen für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden?
Wählen Sie "ja", wenn Sie 2023 Schulgeld für eine Privatschule gezahlt haben.
Schulgeldabzug: Sie können 30 % des gezahlten Schulgeldes, bis zu maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abziehen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
- Das Kind muss eine Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat besuchen.
- Die Schule muss privat finanziert oder in freier Trägerschaft sein und zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen.
Erstattung:
- Der Abzug umfasst Schulgeld sowie Investitions- und Ergänzungsbeiträge, nicht jedoch Hochschul- oder Fachhochschulgebühren.
- Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht abziehbar.
Beispiel: Wenn Sie 4.000 Euro Schulgeld gezahlt haben, können Sie 1.200 Euro (30 %) als Sonderausgaben abziehen.