Feldhilfe:
Tätigkeit
Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, die in Ihrem Privathaushalt einen Minijob ausübt. Die Aufwendungen sind begünstigt, wenn Sie das Haushaltsscheck-Verfahren anwenden.
Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Putzen
- Kochen
- Wäsche waschen
- Bügeln
- Fenster putzen
- Treppenhausreinigung
- Winterdienst
- Gartenpflege
- Pflege eines Angehörigen
- Betreuung von älteren Menschen
- Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben nicht möglich ist)