Feldhilfe:
Handwerkerleistungen
Wählen Sie Ja, wenn Ausgaben für Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.
Begünstigt sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die selbst genutzte Wohnung. Steuerlich abziehbar sind aber nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Nicht begünstigt sind hingegen Kosten für Material und sonstige gelieferten Waren.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 1.200 Euro).