Feldhilfe:
Aufwendungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen
Geben Sie hier die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Dienstleiter, die von Ihrer Hausverwaltung beauftragt wurden, z. B.
- Reinigungsfirmen (Treppen- und Gebäudereinigung)
- Gartenpflege und -gestaltung durch einen Gartenbetrieb
- Dienstleister für die Durchführung des Winterdienstes
- Hausmeisterservice durch eine externe Firma
Sie können den auf Ihre Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".