Feldhilfe:
(2023)
Wurden die Unterhaltszahlungen vollständig durch Banküberweisung getätigt?
Wenn die Unterhaltszahlungen alle per Banküberweisung an die unterstützte Person gezahlt wurden, wählen Sie bitte "ja" aus. In diesem Fall reicht als Nachweis der entsprechende Überweisungsbeleg ihrer Bank.
Erfolgten einzelne oder alle Zahlungen durch Barzahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten wählen Sie bitte "nein". In diesem Fall stellt das Finanzamt strenge Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise. Auf Nachfrage des Finanzamts sollten Sie folgende Nachweise vorlegen können:
- Abhebungsnachweis der Bank
- (ausführliche) Bestätigung der unterstützten Person über den Erhalt des Geldes
- Reiseunterlagen als Nachweis der Familienheimfahrt