Feldhilfe:
(2023)
BAföG
Wenn Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten haben, geben Sie den erhaltenen Betrag hier an.
BAföG und Ausbildungsbeihilfen gehören grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen.
Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Beträge allerdings benötigt.