Feldhilfe:
Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung
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Für Spenden an Stiftungen gelten außerordentlich großzügige Steuervergünstigungen. Der abzugsfähige Höchstbetrag für Stiftungsspenden beträgt 1 Million Euro pro Person für Spenden "in das zu erhaltende Vermögen" einer Stiftung - zusätzlich zum Spendenhöchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Es muss sich dabei um eine "Vermögensstockspende" handeln.
Der Spendenbetrag kann beliebig über 10 Jahre verteilt werden. Über den noch nicht berücksichtigten Spendenbetrag erteilt das Finanzamt jedes Jahr einen Feststellungsbescheid.