Feldhilfe:
Ausführendes Fachunternehmen
Geben Sie hier den Namen des Fachunternehmens ein, das die energetische Maßnahme ausgeführt hat.
Das Fachunternehmen oder ein Energieberater stellt die Bescheinigung aus, die Sie bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.
Zur Ausstellung der Fachbescheinigung sind Handwerksbetriebe berechtigt, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig sind. Daneben kann die Bescheinigung auch durch einen Energieberater (eine Person mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung) ausgestellt werden.
Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt grundsätzlich für den oder die Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der Wohnung.
Wohnungseigentümergemeinschaften: Werden energetische Maßnahmen an einem aus mehreren selbstgenutzten Eigentumswohnungen bestehenden Gebäude durchgeführt, ist grundsätzlich für jede einzelne Eigentumswohnung eine eigene Bescheinigung auszustellen.