Feldhilfe:
Allgemeine Feldhilfe
Die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG kann für Objekte geltend gemacht werden, die als Baudenkmale gelten oder in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten liegen.
Von der steuerlichen Förderung nach § 10f EStG können Sie profitieren, wenn das Objekt zu eigenen Wohnzwecken selbstgenutzt wird oder unentgeltlich an andere Personen überlassen wird.
Machen Sie erstmals Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend, reichen Sie bitte eine Einzelaufstellung ein, in der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind.