Feldhilfe:
(2023)
Veräußerungsgewinn/-verlust
Der Veräußerungsgewinn/-verlust wird auf volle Eurobeträge gerundet und ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs- und Veräußerungskosten.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Ein Veräußerungsgewinn/-verlust unterliegt der Teilfreistellung, sofern der Fonds die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Das fiktive Veräußerungsergebnis – sowohl ein Gewinn als auch ein Verlust – für Investmentanteile, die zwischen 2009 und 2017 gekauft wurden, ist bei einem späteren Verkauf daher steuerlich relevant.
Die Steuerfreiheit für vor 2009 erworbene Fondsanteile wurde durch die Reform der Investmentbesteuerung eingeschränkt. Aus diesen Fondsanteilen sind ab 2018 erzielte Wertsteigerungen vorbehaltlich eines Freibetrages von 100.000 Euro steuerpflichtig.
Gewinne/Verluste, die auf eingetretene Wertänderungen bis Ende 2017 beruhen, unterliegen hingegen keiner Besteuerung bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen.