Feldhilfe:
Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung
Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Mischfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Mischfonds beträgt 15 %.
Als Mischfonds gelten alle Investmentfonds, die mindestens 25 % ihres Anlagevermögens in Kapitalbeteiligungen investieren.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge, einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
- Barausschüttungen,
- Wiederanlage der Erträge,
- Sachausschüttungen sowie
- Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.