Feldhilfe:
Mieteinnahmen
Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen an.
Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem Sie diese erhalten (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.