Feldhilfe:
Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
Geben Sie hier die Umsatzsteuerbeträge an, die Ihnen das Finanzamt aufgrund Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Ihrer Umsatzsteuererklärung erstattet hat. Gleiches gilt, wenn das Finanzamt solche Erstattungsbeträge mit anderen Steuerschulden verrechnet hat.
Wichtig: Die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer müssen Sie bei den Betriebsausgaben angeben.