Feldhilfe:
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
Tragen Sie hier sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen mit Nettobeträgen (also Einnahmen ohne Umsatzsteuer) ein, gleichgültig, ob diese dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
Die auf die Betriebseinnahmen entfallende Umsatzsteuer ist gesondert in Zeile "Vereinnahmte Umsatzsteuer" anzugeben. Einnahmen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, z. B. eines Betriebs-Pkw, gehören in die Zeile "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen".
Hinweis: Dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen ganz bestimmte Umsätze, die abschließend in § 12 Abs. 2 UStG aufgeführt sind.