Feldhilfe:
Werbungskosten zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre
Wenn Ihnen eine Abfindung aufgrund der Auflösung Ihres Dienstverhältnisses gezahlt wurde, können Sie die Ihnen daraus entstandenen Werbungskosten direkt diesen Einnahmen zuordnen.
Zu den abzugsfähigen Werbungskosten in Verbindung mit Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre zählen u. a.:
- Rechtsanwaltskosten,
- Steuerberaterkosten,
- Prozesskosten: Gerichtskosten und außergewöhnliche Kosten,
- Portokosten,
- Telefonkosten,
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
- Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.