Feldhilfe:
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs
Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung
des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt.
Anders als früher wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.
Die Ausgleichsleistungen hat der Empfänger als Sonstige Einkünfte (Anlage SO) zu versteuern . Der Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger nicht widerruft. Für den Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U. Die Anlage U ist immer vom Geber (Ihnen) und vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben.