Feldhilfe:
Soll der Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre verteilt werden?
Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.
Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen
- die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
- die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
- ein Baudenkmal oder
- um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
- einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.