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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Kfz-Haftpflichtversicherungen

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung geleistet haben.

Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. SteuerGo prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch berücksichtigt werden.