Feldhilfe:
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 22 der LSt-Bescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22.
Alle Angaben können Sie bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.