Feldhilfe:
Berufsbedingte Unfallversicherungen
Tragen Sie in das erste Feld die Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft ein, z.B. den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer.
In das zweite Feld tragen Sie die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen ein.
Rein berufliche Unfallversicherung:
Werden mit der Unfallversicherung ausschließlich berufliche Unfälle versichert, sind die Versicherungsbeiträge in voller Höhe Werbungskosten. Berufliche Unfälle sind z.B. Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit.
Gemischte Unfallversicherungen:
Eine Unfallversicherung gegen alle Unfälle des täglichen Lebens deckt sowohl private als auch berufliche Risiken ab. Deshalb sind die Versicherungsbeiträge zum Teil als Werbungskosten und zum Teil als Sonderausgaben absetzbar. Aus Vereinfachungsgründen können Sie die Beiträge zur Unfallversicherung zu 50 % als Werbungskosten und zu 50 % als Sonderausgaben absetzen.
Legen Sie Ihrer Steuererklärung dazu lediglich die Beitragsrechnung bei. Eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über die Aufteilung des Beitrages auf berufliche und private Risiken ist hier nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 28.10.2009, BStBl. 2009 I S. 1275, Tz. 1.3).