Feldhilfe:
Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung
Tragen Sie in das erste Feld die Bezeichnung der Versicherungsgesellschaft ein, z.B. den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer.
In das zweite Feld tragen Sie die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen ein.
Die Versicherungsbeiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung sind bei Angestellten in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Angehörige des öffentlichen Dienstes können eine eigene Diensthaftpflichtversicherung abschließen, die ausschließlich berufliche Haftungsrisiken abdeckt. Wird diese Versicherung als eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen, sind die Beiträge in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.