Feldhilfe:
Beginn der Rente
Tragen Sie hier den Beginn der Rente ein.
Unter Beginn der Rente ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (ggf. nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt wird (vgl. Rentenbescheid).
Haben Sie im Jahr 2023 eine Einmalzahlung erhalten, tragen Sie bitte das Datum des Zuflusses der Einmalzahlung ein.
Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" mit unserm Musterschreiben an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.
Nutzen Sie auch das Service-Telefon 0800 1000 480 70 der Deutschen Rentenversicherung.