Feldhilfe:
Zuordnung
Wählen Sie hier bitte aus, wem das Wirtschaftsgut gehört.
Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner, können Sie angeben, in welchem Verhältnis das Eigentum zwischen den Partnern aufgeteilt ist. In der Regel beträgt jeder Anteil 50%.